Verfassungsgericht erlaubt Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Partner

Foto: Emily Walker, CC BY-SA 2.0

Seit zehn Jahren bereits können in Tschechien gleichgeschlechtliche Paare eine registrierte Partnerschaft eingehen. Doch das Recht auf die Adoption von Kindern haben sie bisher nicht erhalten. Nun hat das Verfassungsgericht einen Teil des Adoptionsverbots gekippt.

Foto: Emily Walker,  CC BY-SA 2.0
Es handelt sich um einen konkreten Fall. Ein Mann wollte sich als potenzieller Adoptivvater in ein Prager Register eintragen lassen. Weil er aber in registrierter Partnerschaft lebt, verweigerten die Behörden ihm dies. Der Mann klagte, das Prager Stadtgericht sah aber ein grundsätzliches Problem und wandte sich ans Verfassungsgericht. Vojtěch Šimiček ist einer der Verfassungsrichter, die nun entschieden haben:

„Die Lage ist bis jetzt so: Leben zwei Menschen gleichen Geschlechts zusammen, haben aber keine registrierte Partnerschaft geschlossen, dann können sie als Einzelpersonen jeweils ein Kind adoptieren. Falls sie aber in registrierter Partnerschaft leben, dann verbietet ihnen das der Gesetzgeber. Darin sehen wir einen Verstoß gegen die Gleichheit beim Recht auf Menschenwürde. Wir sagen, dass das unlogisch und absurd ist.“

Petr Kalla  (Foto: ČT24)
Petr Kalla ist der Anwalt des Mannes, der geklagt hat. Er begrüßte das Urteil der Verfassungsrichter, fügte aber hinzu:

„Wir sehen das nur als eine erste Entscheidung des Verfassungsgerichts zur registrierten Partnerschaft. Denn wir haben noch nicht vollständig gewonnen. Es bestehen noch viel mehr gesetzliche Regelungen, die unterschiedlich sind für Ehen und registrierte Partnerschaften.“

Eine dieser Hürden will der Minister für Menschenrechte, Jiří Dienstbier (Sozialdemokraten), schon demnächst gerne beseitigen. Dienstbier plant ein Gesetz, das registrierten Partnern erlaubt, das biologische Kind des jeweils anderen zu adoptieren. In dieses Gesetz soll dann auch das allgemeine Adoptionsrecht registrierter Partner aufgenommen werden.

Vojtěch Šimiček  (Foto: Archiv des Verfassungsgerichtes)
Doch die Verfassungsrichter haben sich am Dienstag nicht für eine allgemeine Gleichstellung von Ehe und registrierter Partnerschaft ausgesprochen.

„Das Verfassungsgericht hat zugleich festgestellt, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Verfassungsordnung weiterhin die Adoption von Kindern durch Ehepartner Vorrang hat“, so Vojtěch Šimiček.

Registrierte Partner können also nach wie vor nicht gemeinsam Kinder adoptieren. Doch beim bürgerdemokratischen Abgeordneten Marek Benda schrillen bereits jetzt die Alarmglocken. Der konservative Oppositionspolitiker sagte am Dienstag:

„Ich halte das für die klassische Salamitaktik. Zuerst wird die registrierte Partnerschaft durchgesetzt. Dann wird gesagt, es sei diskriminierend, wenn registrierte Partner als Einzelpersonen nicht adoptieren dürften. Und irgendwann wird sicher auch das Verbot der gemeinsamen Adoption aufgehoben. Ich finde es aber nicht gut, dass Kinder in Familien aufwachsen, in denen es zwei Väter oder zwei Mütter gibt.“

Kateřina Saparová  (Foto: ČT24)
Die Verfechter gleicher Rechte für Schwule und Lesben sehen das anders. Kateřina Saparová ist stellvertretende Vorsitzende der Organisation, die die Prague Pride veranstaltet:

„Ausländische Studien haben nicht bestätigt, dass Kinder in einer Familie aus zwei Vätern oder zwei Müttern negativ beeinflusst werden. Auch die amerikanischen Verbände von Kinderärzten und von Psychologen unterstützen dies. In Ländern westlich von uns ist die Sache bereits ausdiskutiert – mit eindeutigem Ergebnis.“