Gewalttäter müssen draußen bleiben
Am Mittwoch kam die tschechische Regierung zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr im Schloss Kolodeje am Stadtrand von Prag zusammen. Das Kabinett verständigte sich dort unter anderem auf eine härtere Gangart im Kampf gegen den Drogenmissbrauch. Außerdem lag der Regierung der Vorschlag einer Parlamentariergruppe über eine Gesetzesänderung vor, der zufolge die Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt werden sollen. Dazu nun ein Beitrag von Oliver Engelhardt:
Bislang sind es zumeist die Opfer von häuslicher Gewalt, die vor dem Aggressor fliehen. Dies soll sich in Zukunft ändern. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Polizei einem Gewalttäter für zehn Tage den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren kann. In dieser Zeit kann das Opfer - auch mit Hilfe von Experten - überlegen, ob und welche weiteren rechtlichen Schritte es einleiten möchte. Bei einer Strafanzeige drohen dem Täter bis zu acht Jahre Gefängnis. Bei dem aktuellen Entwurf geht es aber vor allem um eine schnelle Reaktion der Polizei. Jaroslav Bures, Minister und Vorsitzender des Legislativrats der Regierung, erklärt das juristische Dilemma der geplanten Gesetzesänderung:
"Jemandem den Zutritt zur eigenen Wohnung zu verwehren bedeutet, ihm seinen verfassungsrechtlichen Anspruch zu verwehren. Das ist möglich, wenn dem Gericht ausreichende Beweise vorgelegt werden, das Gericht diese bewertet und entscheidet. Hier geht es um einen schnellen präventiven Einsatz der Polizei, auch wenn wenige Informationen vorliegen. Dies könnte missbraucht werden."
Um Missbrauch zu vermeiden, greift man auch auf ausländische Vorbilder zurück. Dazu nach einmal Minister Bures:
"Die ausländischen Programme setzen auf besondere Schulungen für Polizisten, die anhand bestimmter symptomatischer Merkmale erkennen sollen, ob es sich um ein Täuschungsmanöver oder einen Erpressungsversuch handelt oder ob aller Wahrscheinlichkeit nach ein Gewaltakt zu befürchten ist."
Dass das Thema in Tschechien bisslang unterschätzt wurde, zeigen die Untersuchungsergebnisse von Nichtregierungsorganisationen. Seit Anfang Juni gilt häusliche Gewalt in Tschechien als Straftat. Bereits jetzt macht häusliche Gewalt ein Viertel aller gemeldeten Straftaten aus. Fast ein Drittel aller Frauen, war bereits mit häuslicher Gewalt konfrontiert. Häufig auch die Kinder.
Solange aber Straftaten in den privaten vier Wänden geschehen und niemand sie meldet, können auch die Opfer häuslicher Gewalt nicht geschützt werden.