Das Höchste Kontrollamt hat in vielen Bereichen Unzulänglichkeiten festgestellt

Jetzt werden wir uns mit einigen, nicht gerade positiven Fakten befassen. Das Höchste Kontrollamt hatte am Montag die Ergebnisse seiner Wirtschaftskontrolle für das Jahr 1998 und in die ersten Hälfte des Jahres 1999 vorgelegt. Dabei wurden viele Unzulänglichkeiten aufgedeckt. Mehr davon von Lucie Krupickova:

Das Höchste Kontrollamt stellte fest, dass im Schuljahr 1998/1999 Privatschulen in vielen Fällen staatliche Subventionen unberechtigt bekommen haben. Wie der Präsident des Kontrollamtes Rudolf Volenik auf einer Pressekonferenz sagte, waren an dieser Tatsache größtenteils das Schulministerium und Schulbehörden schuldig, die sich nach den sich jedes Jahr ändernden Anordnungen nicht gerichtet haben. Einen einheitlichen Vorgang wird laut den Kontrolleuren erst das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz gewährleisten.

Dem Ministerium für Arbeit und Soziales wurde eine unklare Politik der Subventionen vorgeworfen. Im Kontrollbericht, der am Montag den Journalisten zur Verfügung gestellt wurde, steht unter anderem, dass in Verträgen zwischen dem Ministerium und nicht-staatlichen Subjekten der Zweck der Subventionen nicht näher spezifiziert wurde. Manche Empfänger bezogen die Subventionen sogar im Widerspruch mit dem festgesetzten Zweck und den Bedingungen, zu dem sie gewährt wurden. Die stellvertretende Sozialministerin Bela Hejna sagte jedoch der Nachrichtenagentur ctk, dass sich das Ministerium für Arbeit und Soziales diesen Unzulänglichkeiten bewusst sei und versuche bereits diese zu beseitigen.

Die Kontrolle hat auch aufgedeckt, dass der Staat Hunderte von Millionen an nicht eingetriebenen Strafgebühren verliert. Im Jahre 1998 stieg die Summe der nicht bezahlten Strafgebühren um mehr als 280 Millionen Kronen. Am deutlichsten sieht man den Wachstum bei Verkehrsstrafen, Unzulänglichkeiten in der Eintreibung von Geldbußen wurden jedoch auch bei der Tschechischen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion aufgedeckt. Das Höchste Kontrollamt empfiehlt deshalb eine strengere gesetzliche Regelung. Das Problem liegt auch in der Kompetenzverteilung, da eine Behörde die Geldstrafe auferlegt und eine andere sie dann eintreibt.

Bei der Kontrolle versagte auch das Kulturministerium. Den Feststellungen nach unterschätzte das Ministerium die Überwachung und Leitung der Investitionen in den Ausbau seines Ressorts. Laut des Kontrollamtes beaufsichtigte das Ministerium weder die Arbeit der Investoren noch überwachte es von Zeit zu Zeit die Geldverwendung aus dem Staatsbudget.

Vielleicht ist dieser nicht gerade zufriedenstellende Stand der Finanzierung auf die Erziehung der Menschen zur Zeit des Kommunismus zurückzuführen und eben durch diese Kontrolle wird deutlich gezeigt, dass es dem Staat nicht gleichgültig ist, wie viel Geld aus der Staatskasse wohin fließt. Es bleibt also nur die Hoffnung, dass die nächste Kontrolle des Höchsten tschechischen Kontrollamtes positiver ausfällt.

Autor: Lucie Krupickova
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