Deutsches Unternehmen darf Abfälle nicht in Tschechien verbrennen lassen
Das deutsche Abfallwirtschafts-Unternehmen Münchener Recycling GmbH darf auch weiterhin keinen Abfall zur Verbrennung nach Tschechien ausführen. Eine Verwaltungsklage des Unternehmens gegen eine entsprechende Entscheidung des tschechischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2004 hat am Mittwoch das Prager Stadtgericht zurückgewiesen. Aus dem Umweltministerium hieß es, Abfall solle dort beseitigt werden, wo er entstehe. Die Münchener Recycling GmbH hatte mit der Müllverbrennungsanlage Liberec / Reichenberg die Übernahme von mehreren tausend Tonnen vorsortierter Abfälle ausgehandelt. Über ein ähnliches Geschäft mit der Prager Müllverbrennungsanlage muss das Gericht noch entscheiden. Wilde Ablagerung von deutschem Müll in Tschechien hatte Anfang vergangenen Jahres für einen Skandal gesorgt.