Entschädigungen für Kleinsparer
Das tschechische Parlament hat beschlossen, Kleinsparer, die durch die Zusammenbrüche von Spargenossenschaften Verluste erlitten haben, zu entschädigen. Die entstehenden Kosten von rund 6 Milliarden Kronen will der Staat durch Obligationen beschaffen. Mehr dazu von Rudi Hermann.
Spargenossenschaften sind eine Form der Geldanlage, die in der Tschechischen Republik Tradition hat und die nach der Wende wieder zum Leben erweckt wurde. Einen Aufschwung verzeichneten sie insbesondere nach dem Zusammenbruch mehrerer Banken, die das Vertrauen der Bevölkerung in diese Art von Finanzhäusern untergruben. In Tschechien sind 93 Spargenossenschaften mit einer Gesamtzahl von 128 000 Mitgliedern und einem Einlagenvolumen von knapp 10,5 Milliarden Kronen registriert. Allerdings haben sich in der Folge auch diese Spargenossenschaften als unsichere Anlageform erwiesen: In rund 20 von ihnen sind in den letzten Jahren Einlagen von insgesamt fast 9 Milliarden Kronen verschwunden, und mehr als 100.000 Kleinsparer gelangen damit nicht mehr zu ihren Guthaben. Gemessen an der Gesamtzahl der Einleger wie auch der Gesamtsumme der Einlagen muss deshalb von einem Zusammenbruch des Systems überhaupt gesprochen werden.
Die Gründe dafür, dass Spargenossenschaften zusammenbrachen oder von der Aufsichtsbehörde unter Zwangsverwaltung gestellt worden sind, liegen auf der einen Seite darin, dass die lückenhafte Gesetzgebung auch ermöglichte, dass im Finanzbereich unerfahrene Personen in die Leitung eines solchen Geldinstituts gelangen konnten, auf der anderen Seite aber auch darin, dass mit unsauberen Machenschaften bewusst Einlagen veruntreut wurden. Auch die Aufsichtsbehörde funktionierte offensichtlich nicht so, wie das bei der Schaffung des Gesetzes vorgesehen war.
Die Kleinsparer von Spargenossenschaften haben in den letzten Tagen mit Demonstrationen auf ihre Verluste aufmerksam gemacht und verlangten, dass der Staat, der schon Dutzende von Milliarden in die Sanierung mittlerer und grosser Banken investiert hat, auch ihnen unter die Arme greife. Dies geschieht nun mit Entschädigungszahlungen, die 80 Prozent der Einlagen abdecken, allerdings nur bis zu einer Maximalhöhe von 100.000 Kronen pro Einlage. Wird das Gesetz durch den Senat bestätigt und den Präsidenten unterzeichnet, können die ersten Entschädigungen schon zu Beginn des nächsten Jahres zur Auszahlung gelangen.