EU-Gerichtshof sieht Ablehnung von Flüchtlingsquoten als Pflichtverletzung
Tschechien, Polen und Ungarn haben mit ihrer Ablehnung von Flüchtlingsquoten gegen Pflichten verstoßen, die aus den EU-Verträgen resultieren. Zu diesem Schluss kam der Gerichtshof der Europäischen Union in einer Entscheidung am Donnerstag. Die drei Staaten könnten sich in dieser Frage nicht auf den Schutz der inneren Sicherheit berufen, hieß es in der Begründung. Auch das Argument, dass die Quoten bereits bei ihrer Einführung im Jahr 2015 nicht funktionierten, ließ der Gerichtshof nicht gelten.
Das Urteil wird laut Rechtsexperten für die drei Staaten jedoch keine Folgen haben, da das Umverteilungsprogramm bereits beendet ist.
Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 hatte die Europäische Union als einmalige Maßnahme die Umverteilung von Flüchtlingen aus Afrika und dem Nahen Osten auf alle Mitgliedsstaaten beschlossen. Tschechien, Ungarn und Polen verweigerten jedoch die Beteiligung an dem System, weswegen sich die drei Visegrád-Staaten vor dem EU-Gerichtshof verantworten mussten.