EU-Kommission empfiehlt Einstellung des Defizit-Verfahrens gegen Tschechien
Die Europäische Kommission hat am Montag empfohlen, das Verfahren gegen die Tschechische Republik und fünf weitere EU-Länder wegen eines übermäßigen Haushaltsdefizits einzustellen. Der Vorschlag der Kommission wird den Finanzministern der Unionsstaaten am 20. Juni in Luxemburg vorgelegt. Das Finanzministerium in Prag begrüßte den Vorschlag der Kommission. Zurzeit läuft solch ein Verfahren gegen insgesamt 17 EU-Länder.
Das Verfahren gegen Tschechien wurde im Jahr 2009 eröffnet. Damals war das Defizit der öffentlichen Finanzen hierzulande auf 5,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) geklettert, die Maastricht-Kriterien aber lassen nur ein Minus von drei Prozent zu. In einem vorgegebenen Zeitraum ist das tschechische Haushaltsdefizit inzwischen gesenkt worden, im Jahr 2013 lag es nur noch bei 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Anhand des Konvergenzprogramms der Regierung Sobotka soll es allerdings in diesem Jahr auf 1,8 Prozent und im nächsten Jahr auf 2,3 Prozent des BIP steigen. Die Gründe dafür seien die wieder auf mehr Investitionen ausgerichtete Politik des Kabinetts sowie die Verbuchung des hohen Mietpreises für die Abfangjäger vom Typ Gripen im nächsten Jahr, erklärte Premier Bohuslav Sobotka.