EU-Vizepräsident Günter Verheugen betrachtet Klaus´ Forderung als rechtlich unbegründet
Der EU-Vizepräsident Günter Verheugen sieht die Forderung des tschechischen Präsidenten Klaus nach einer Ausnahmeregelung für die EU-Grundrechtecharta als rechtlich unbegründet an. Auch Experten für internationales Recht teilten nicht die Auffassung, dass der Lissabon-Vertrag die Gefahr von Eigentumsansprüchen der Sudetendeutschen gegenüber der Tschechischen Republik mit sich bringe. Klaus habe ein Thema gewählt, bei dem er mit einer breiten Unterstützung in der tschechischen Bevölkerung rechnen könne. In Tschechien sei die Angst vor sudetendeutschen Eigentumsansprüchen immer noch lebendig. Verheugen kritisierte in diesem Zusammenhang auch die bayerische Partei CSU, da sie zusammen mit den Sudetendeutschen diese Angst geschürt habe.