Europäische Kommission eröffnet zwei Verfahren gegen Tschechien
Die Europäische Kommission hat Tschechien am Montag darauf hingewiesen, dass die tschechischen Autobahngebühren für Güterverkehr dem EU-Recht widersprechen. Die Kommission bemängelte vor allem das Preisverhältnis zwischen Tages- und Jahresvignetten. Ein zweiter Brief machte auf die mögliche Verletzung von EU-Vorschriften im Zusammenhang mit der Genehmigung von oxaliplatinhaltigen Arzneimitteln aufmerksam. In beiden Fällen handelt es sich um den ersten Schritt eines EU-Verfahrens gegen Tschechien. Tschechische Organe haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Sollte die Reaktion die Kommission nicht zufrieden stellen, droht Tschechien eine Verwarnung und letztlich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof.