Ex-Kontraspionageoffizier Wallis freigesprochen
Während der eine Skandal um Staatssicherheitsdienstagenten noch kräftig am gären ist, wurde ein anderer, älterer Vorfall gerade vor Gericht abgeschlossen. Nach neunjährigen Prozessen wurde die Anklage gegen den ehemaligen StB- Offizier Vaclav Wallis am Donnerstag vom Pilsener Bezirksgericht fallengelassen. Olaf Barth fasst die Ereignisse für Sie zusammen.
Im Dezember 1992 wurde der damalige Offizier des Staatssicherheitsdienstes Vaclav Wallis verhaftet, als er gerade das Büro des Präsidenten des Harvard-Fonds, Viktor Kozeny, mit 100 000 Kronen in der Tasche verlassen hatte.
Was Wallis nicht wusste, Kozeny hatte ihn kurz zuvor beim damaligen Innenminister wegen Erpressung angezeigt, weil der StB- Agent ihm geheime Unterlagen über ihn und einige Politiker zum Kauf angeboten hätte. Wallis erklärte jedoch, die 100 000 Kronen hätte er von Kozeny als Vorschuss auf eine spätere Anstellung erhalten.
Damit begann eine Welle von Prozessen, in deren Folge Wallis zweimal zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde, einmal wegen Amtsmissbrauch, dann wegen der Gefährdung von Staatsgeheimnissen, in denen die Anklage aber ebenso oft vor Berufungsgerichten wieder fallengelassen worden war, in die sich das Justizministerium mehrfach einmischte und schließlich auch die obersten Richter bemüht werden mussten.
Diese neunjährige Tortur endete am Donnerstag mir der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden des Pilsener Gerichtes (ZITAT): "Die Beweise lassen keinen eindeutigen Schluss zu. Deshalb gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Darüber hinaus ist es in Betracht des erheblichen zeitlichen Abstandes nicht mehr möglich, neue Beweise zu bringen."
Gegen dieses Urteil gibt es keine Berufungsmöglichkeit, es sei denn, der Justizminister würde beim Obersten Gericht erneut Beschwerde gegen das Urteil einlegen.