Gericht entscheidet: Prager Aktionskünstler Týc muss nicht ins Gefängnis
Der Prager Aktionskünstler Roman Týc muss kein weiteres Mal ins Gefängnis. Seine Auseinandersetzung mit zwei Polizisten im Februar habe nicht den Straftatbestand eines Angriffs auf eine Amtsperson erfüllt, entschied am Donnerstag das Gericht im ersten Prager Stadtbezirk. Laut der zuständigen Richterin könne das Verhalten des Künstlers maximal als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Týc und die Polizisten waren Anfang Februar vor dem Prager Nationaltheater aneinandergeraten, als sich der Künstler für eine Autofahrerin einsetzte. Týc wurde von den Polizisten festgenommen und auf eine Polizeistation gebracht. Die Polizisten gaben an, der Künstler habe sie beleidigt und tätlich angegriffen. Týc warf wiederum den Polizisten vor, ihn grob behandelt zu haben.
Týc hatte im Frühjahr ein Monat im Gefängnis verbringen müssen. Das Mitglied der Künstlergruppe Ztohoven hatte sich geweigert das Strafgeld für eine Aktion zu bezahlen, bei der er Ampelmännchen in Prag ausgetauscht hatte.