Gericht entscheidet: Unternehmer Pitr wird Rest der Haftstrafe erlassen

Das Gericht in Prag hat dem kontroversen Unternehmer Tomáš Pitr den Rest seiner Gefängnisstrafe erlassen. Das berichtete das Tschechische Fernsehen (ČT) am Donnerstag. Damit muss Pitr nicht mehr den verbleibenden Teil seiner vierjährigen Haftstrafe absitzen, die das Prager Obergericht im vergangenen Dezember gegen ihn verhängt hat. Schwerwiegender Grund für die Strafe waren Pitrs Steuerhinterziehungen aus dem Jahr 1994. Weit vor dem Urteil hatte Pitr schon zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Im Jahr 2007 flüchtete er aus Tschechien, drei Jahre später wurde er im schweizerischen St. Moritz gefasst.

Das Prager Obergericht hat ihm im Dezember zudem die Strafe auferlegt, fünf Jahre lang keine Führungsposition in einem Wirtschaftsunternehmen bekleiden zu dürfen. Dieses Verbot berühre ihn indes kaum, da er seine Geschäftstätigkeit seit einiger Zeit ins Ausland verlagert habe, sagte Pitr schon damals. Der Unternehmer behauptet nach wie vor, unschuldig zu sein. Seiner Meinung nach habe für das Gericht immer die schwierige Situation bestanden, dass sich die Steuergesetze hierlande häufig geändert haben. Deswegen sei es stets schwer gewesen, ein gerechtes Urteil zu fällen, glaubt Pitr.

Autor: Lothar Martin