Steuerbetrüger Tomáš Pitr in der Schweiz verhaftet: Auslieferung unklar

Tomáš Pitr (Foto: ČTK)

Kurz nach der politischen Wende im Jahr 1989 wurde er schlagartig reich: Der damals 20-jährige Unternehmer handelte unter anderem in großem Stil mit Rum. Bloß mit dem Bezahlen von Steuern und Abgaben nahm er es nicht so genau. Auch bei der Privatisierung einer Verpackungs- und einer Kompottfirma, sowie rund um einen Likörhersteller ist wohl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Pitr wurde im Jahr 2006 wegen verschiedener Steuer- und Wertpapierdelikte zu fünf Jahren Haft verurteilt. Doch statt ins Gefängnis ging Pitr ins Ausland, wo er offenbar unter falscher Identität gelebt hat und wahrscheinlich weiter seinen zwielichtigen Geschäften nachgegangen ist. Am Montag klickten nun im Schweizer Nobelkurort die Handschellen. Tschechien hofft jetzt auf eine rasche Auslieferung des verurteilten Verbrechers. Radio Prag hat mit Folco Galli, dem Sprecher des Bundesamtes für Justiz in Bern, über den Fall gesprochen.

Tomáš Pitr  (Foto: ČTK)
Herr Galli, am Montagabend ist in St. Moritz Tomáš Pitr, der seit knapp vier Jahren auf der Flucht ist, verhaftet worden. Wie ist es zu dieser Festnahme gekommen?

„Zu den Umständen der Verhaftung kann ich nichts Näheres sagen. Ich kann lediglich darauf hinweisen, dass wir diese Festnahme, gestützt auf zwei Haftbefehle, angeordnet haben. Zum einen wegen Betrugs und Veruntreuung, zum anderen wegen Steuerdelikten.“

Wie lief dabei die Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Polizei und den tschechischen Kollegen?

„Es ist ganz offensichtlich, dass die Zusammenarbeit gut war, denn Pitr wurde verhaftet.“

Tomáš Pitr  (Foto: ČTK)
Wann ist mit einer Auslieferung von Tomáš Pitr nach Tschechien zu rechnen?

„Das lässt sich im Moment überhaupt nicht sagen. Herr Pitr hat am 28. Juli zu Protokoll gegeben, dass er sich einer vereinfachten Auslieferung widersetzt. Das heißt, es kommt jetzt zum ordentlichen Auslieferungsverfahren. Die tschechischen Behörden müssen uns als nächstes ein formelles Auslieferungsersuchen übermitteln. Dieses Ersuchen wird dann Herrn Pitr zur Stellungnahme vorgelegt und wir werden unseren Auslieferungsentscheid treffen, gestützt auf diese Stellungnahme. Falls wir zu dem Schluss gelangen, dass alle Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sind, hat Pitr die Möglichkeit diesen Entscheid beim Bundesstrafgericht anzufechten. Je nachdem kann das Verfahren also noch einige Zeit dauern.“

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Was genau heißt einige Zeit?

„Es handelt sich sicher um Monate und nicht um Wochen. Andererseits hat Pitr jeder Zeit die Möglichkeit auf seinen Entscheid zurückzukommen und doch einer vereinfachten Auslieferung zuzustimmen. Mit anderen Worten: Wie lange ein Verfahren dauert, hängt auch wesentlich von der gesuchten Person ab.“