Gericht lehnt Entschädigung der Baťa-Erben ab

Die Nachfahren des Schuhmagnaten Jan Antonín Baťa sind mit einer Entschädigungsklage gescheitert. Fünf Erben des Unternehmers wollten für die 1947 vom Staat enteignete Privatvilla in Zlín zwei Millionen Euro. Wie ein Prager Gericht am Donnerstag entschied, bestehe für Enteignungen vor 1948 kein Anspruch auf Restitution. In diesem Jahr hatten die Kommunisten in der Tschechoslowakei die Macht übernommen.

Auf Grundlage der Beneš-Dekrete wurde Baťa 1947 vorgeworfen, mit den Nazis kollaboriert zu haben. 2007 wurde er von dem Vorwurf rehabilitiert. Nach dem Tod von Firmengründer Tomáš Baťa in den 1930er Jahren hatte er das Schuhimperium übernommen. Später wurde es verstaatlicht und im Ausland neu gegründet. Jan Antonín Baťa starb 1965 im Exil in Brasilien.

Autor: Annette Kraus