Gerichtsurteil: Demonstration gegen US-Radar 2006 war rechtens
Nach einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtes in Brno / Brünn war das Verbot einer Demonstration der Initiave „Ne zakladam“ gegen das geplante US-Radar im vergangenen Jahr nicht rechtens. Die Demonstration sollte am 11. September in den Abendstunden stattfinden. Der Prager Magistrat hatte den Protestmarsch mit Hinweis auf Verkehrsbehinderungen verboten. Das Oberste Verwaltungsgericht hat angeführt, dass ein Verbot nur dann anzuwenden ist, wenn das öffentliche Interesse gefährdet sei. Diese Situation sei nicht gegeben gewesen. Daher habe kein Grund bestanden, das Versammlungsrecht einzuschränken. Das Prager Stadtgericht hatte bereits im Sinne der Demonstranten entschieden, der Magistrat hatte aber Berufung eingelegt. Die Versammlung fand trotz Verbots statt.