Grundstückenteignung wegen Ausbau des Prager Flughafens gesetzlich verankert

Auf Grundlage eines am Mittwoch verabschiedeten Gesetzes können private Grundstücke, die für den Ausbau einer neuen Start- und Landebahn des Prager Flughafens Ruzyne benötigt werden, enteignet werden. Etwa ein Viertel dieser Grundstücke befindet sich im Besitz der Finanzgruppe Penta. Gemäß dem neuen Gesetz, das noch vom Senat und vom Staatspräsidenten gebilligt werden muss, ist es möglich, das benötigte Gelände zu den vor Ort üblichen Preisen zu enteignen. Verkehrsminister Milan Simonovsky sprach in diesem Zusammenhang von einem strategischen Interesse der Tschechischen Republik. Die Abgeordneten der oppositionellen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) bezeichneten den verabschiedeten Gesetzentwurf als verfassungswidrig. Gegen den Ausbau einer neuen Startbahn protestiert die Bürgerinitiative "Pro Nebusice", die Gemeinden vertritt, die in der Umgebung des Flughafens liegen.