Im Ausland lebende und tätige Tschechen nicht für Referendum vorgesehen

Bei dem für den 15. und 16 Juni dieses Jahres anberaumten Referendum sollen lediglich die in Tschechien lebenden und zu diesem Zeitpunkt auch anwesenden Bürger der Tschechischen Republik über den EU-Beitritt des Landes entscheiden. Im Ausland lebende Tschechen sowie Bürger, die sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Landes aufhalten, sollen demgegenüber keine Berechtigung zur Stimmabgabe erhalten. Dies geht aus dem am Mittwoch von der Prager Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf über die Durchführung des Plebiszits hervor, erklärte Regierungssprecherin Anna Starková der Nachrichtenagentur CTK.

Autor: Lothar Martin