Importeure von Lebensmitteln müssen Waren zwei Tage vorm Verkauf anmelden

Die Importeure von Lebensmitteln mit tierischem Ursprung und von bestimmten Pflanzenprodukten müssen ihre Waren mindestens zwei Tage vor ihrem Verkaufsbeginn bei den zuständigen Kontrollämtern anmelden. Dabei müssen sie auch den vorgesehenen Verkaufspreis für die Ware angeben. Die Regierung in Prag hat am Montag zwei diesbezüglich vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeitete Verordnungen gebilligt. Nach Aussage von Landwirtschaftsminister Marian Jurečka sollen die strengen Vorschriften das mögliche Zuschütten des tschechischen Marktes mit Nahrungsmitteln zu Dumpingpreisen verhindern. Diese Befürchtung ist eine Folge des russischen Embargos gegenüber Lebensmitteln aus der EU, die nun innerhalb der Union abgesetzt werden sollen. Die Angaben zu den Preisen sollen den Kontrollämtern dabei behilflich sein, auffällig billige Waren schnell herauszufiltern, informierte das Landwirtschaftsministerium.

Autor: Lothar Martin