Junge Justizanwärter: Präsident Klaus bleibt unnachgiebig

Im Zusammenhang mit der umstrittenen Ernennung von Justizanwärtern hat Präsident Vaclav Klaus am Montag beim Obersten Gerichtshof eine Beschwerde gegen ein Urteil des Prager Stadtgerichtes vom Juni eingelegt. Das Gericht hatte angeordnet, dass Klaus einen von ihm zurückgewiesenen Justizanwärter binnen eines halben Jahres zum Richter ernennen oder die Zurückweisung ordentlich begründen müsse. Klaus hatte vor mehr als zwei Jahren die Ernennung von rund 30 jungen Richtern abgelehnt, weil die Anwärter noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hatten. Der Schritt hatte zahlreiche kritische Reaktionen hervorgerufen. Wie es im Begründungsschreiben hieß, gehe es bei der jetzigen Beschwerde nicht um den konkreten Fall, sondern um die Teilung der Vollmachten zwischen Gericht und Präsident: Die Justiz habe nicht das Recht, selbst über neue Richter zu entscheiden, so Klaus.