Ohne Amt kein Hochverrat: Verfassungsgericht weist Klage gegen Klaus ab
Am 5. März 2013 reichte der tschechische Senat eine Klage wegen Hochverrats gegen den scheidenden Staatspräsidenten Václav Klaus beim Verfassungsgericht ein. Es war die erste Anklage dieser Art gegen ein tschechisches Staatsoberhaupt. Am Mittwoch hat das Gericht nun verhandelt und seine Entscheidung bekannt gegeben.
Eine Ablehnung der Klage aus formalen Gründen – ein Ergebnis, das von vielen Kommentatoren im Vorfeld erwartet worden war. Jiří Dienstbier, Senator für die Sozialdemokraten und einer der Unterzeichner der Anklage, kritisierte die formale Ablehnung durch das Gericht:
„Es ist schade, weil es nun keine autoritative Auslegung des Verfassungsgerichts gibt, ob der Präsident seine Verfassungskompetenzen überschritten hat oder nicht. Und auch nicht darüber, ob er die demokratischen Regeln der Tschechischen Republik verletzt hat oder nicht.“
Dadurch gebe es nun für die Zukunft keinen Präzendensfall und die Kompetenzen des Präsidenten blieben in einigen Fällen nur vage, so Dienstbier weiter.Premier Petr Nečas dagegen freute die Entscheidung. Er bezeichnete die gesamte Klage als politisches Spielchen und forderte die 38 Unterzeichner auf, ihre Ämter als Senatoren niederzulegen. Eliška Wagnerová, ehemalige Verfassungsrichterin und nun für die Grünen im Senat, hat die Anklage ebenfalls unterschrieben. Sie wies die Forderung des Premierministers zurück:
„Der Premierminister fordert gerne zum Rücktritt auf, das habe ich in der Vergangenheit bereits am eigenen Leib erfahren dürfen. Das ist wirklich nur billige politische Rhetorik.“
Das Gericht hat nicht einstimmig geurteilt, eine der Verfassungsrichterinnen hat gegen die Einstellung des Verfahrens gestimmt. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung rechtskräftig, eine Berufung ist nicht mehr möglich.