Kindesmisshandlung: Rundfunkrat prüft Fernsehberichterstattung
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kindesmisshandlungsfall in Kurim hat der tschechische Rundfunk- und Fernsehrat insgesamt 30 Verfahren gegen die drei landesweiten Fernsehanstalten eröffnet, darunter auch das öffentlich-rechtliche Tschechische Fernsehen (CT). Den Anstalten wird vorgeworfen, durch die Ausstrahlung von Aufnahmen der Misshandlung das Recht auf Persönlichkeitsschutz und die Menschenwürde des Kindes verletzt zu haben. In jedem der Verfahren drohen Strafen bis zu 2,5 Millionen Kronen, rund 90.000 Euro. Die Aufnahmen hatte ein Nachbar Anfang Mai zufällig mit einer drahtlosen Baby-Videoüberwachungsanlage gemacht und dadurch den Fall aufgedeckt, der durch weitere Verwicklungen für großes Aufsehen gesorgt hatte.