Krankenhaus muss Angehörige eines Opfers des Heparin-Mörders nicht entschädigen

Das Krankenhaus in Havlíčkův Brod muss keine Entschädigung zahlen an die Angehörigen von einem der Opfer in einer der schlimmsten tschechischen Mordserien. Dies entschied das Kreisgericht in Hradec Králové / Königgrätz am Freitag. Der Mörder arbeitete im Jahr 2006 an dem Krankenhaus und verabreichte Patienten tödliche Dosen des Blutverdünnungsmittels Heparin. Er wurde wegen des Mordes von sieben Menschen und des Mordversuchs an weiteren zehn Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Familien der Opfer des sogenannten Heparin-Mörders verklagten das Krankenhaus, weil es ihrer Ansicht nach früher auf die Todesfälle hätte reagieren müssen.

Autor: Till Janzer