Minister Němeček: Tschechien sollte Rechtsstreit mit Diag Human gewonnen haben

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Svatopluk Němeček hat die Tschechische Republik den schon Jahre währenden Rechtsstreit mit der Blutplasma-Firma Diag Human gewonnen. Němeček berief sich bei seiner Aussage auf erste Einschätzungen der Rechtsanwälte seines Ministeriums, die allerdings noch dabei seien, den Text des Berufungsentscheids zu studieren. Deshalb werde sich das Ministerium erst am Montag offiziell zu dem Fall äußern, so Němeček.

Wegen des vom tschechischen Staat vereitelten Handels mit Blutplasma war Diag Human seinerzeit vor ein internationales Schiedsgericht gezogen. Tschechien hatte im Jahr 2008 einen Vergleich mit der Firma verloren und war zur Zahlung von 8,8 Milliarden Kronen (heute 330 Millionen Euro) verpflichtet worden. Die Blutplasma-Firma, die ursprünglich 14 Milliarden Kronen einforderte, hat in Berufung auf den Schiedsentscheid in den vergangenen Jahren in mehreren europäischen Ländern Besitz des tschechischen Staates gerichtlich beschlagnahmen lassen. Ein Gericht in Genf hat dann aber im Juni 2013 angewiesen, dass ein Konto des tschechischen Staates wieder freizugeben ist, dessen Geldfluss die Firma zuvor hatte blockieren lassen. Zudem wurde entschieden, dass der Schiedsentscheid aus dem Jahr 2008, auf den sich Diag Human beruft, nicht bindend sei.

Gegen den Schiedsentscheid vom August 2008 ist auch die tschechische Regierung in Berufung gegangen. Die entsprechende Feststellung traf ein dreiköpfiger Senat. In einer ersten Reaktion auf den zugestellten Entscheid reagierte Diag Human mit den Worten, dass das Ergebnis des Berufungsverfahrens den „endgültigen Schiedsentscheid weder verändern noch aufschieben könne, weshalb dieser rechtskräftig sei“.

Beide Seiten streiten seit Mitte der 1990er Jahre über die Auflösung eines gemeinsamen Vertrages über den Handel mit Blutplasma. Der tschechische Staat hatte den Vertrag aufgekündigt, Diag Human fordert seitdem Schadensersatz.

Autor: Lothar Martin