Fall Diag Human: Ist der teuerste Rechtsstreit Tschechiens entschieden?
Seit rund 20 Jahren zieht sich ein Rechtsstreit zwischen dem tschechischen Staat und dem Blutplasma-Hersteller Diag Human hin. Nun behauptet das tschechische Gesundheitsministerium, dass der Streit entschieden sei – und zwar zugunsten des Staates. Die Firma behauptet wiederum das Gegenteil.
„Im März 1992 wurde mir ein Brief mit Unterschriften aus der Rechtsabteilung des Gesundheitsministeriums überreicht. Die Juristen schrieben, es gebe leider Informationen, die an der Vertrauenswürdigkeit von Šťáva zweifeln ließen.“
Josef Šťáva wurden demnach Steuerhinterziehung, Waffen- und Drogenhandel vorgeworfen. Bojar drohte darauf der dänischen Firma Novo Nordisk, sämtliche Geschäftsbeziehungen abzubrechen, wenn diese nicht ihre Zusammenarbeit mit Šťáva überdenke. Novo Nordisk stellte daher die Zusammenarbeit mit Diag Human ein.
Doch keiner der angeblichen Skandale wurde Josef Šťáva jemals nachgewiesen. Er selbst betonte immer wieder:„Ich bin mir nicht bewusst, dass ich etwas Schlechtes getan hätte. Ich habe kein schlechtes Gewissen.“
Josef Šťáva behauptet, sein Unternehmen sei sukzessive kaputt gemacht worden. Schon 1996 begann er gegen den tschechischen Staat zu prozessieren. 2001 musste er die Firma aber schließen. Erst ein Jahr später wurde Šťáva in einem Schiedsgerichtsverfahren eine Entschädigung zugesprochen, sie betrug 326 Millionen Kronen (heute zwölf Millionen Euro). Doch der Tschecho-Schweizer kämpfte weiter vor Gericht, da er seine Verluste in der Zwischenzeit deutlich höher bezifferte. 2008 verdonnerte ein Prager Schiedsgericht dann den tschechischen Staat zur Zahlung von insgesamt über 10 Milliarden Kronen (heute 370 Millionen Euro).
Der tschechische Staat erkannte den Schiedsspruch aber nicht an und erhob Einspruch. Josef Šťáva ließ nun an ausländische Museen ausgeliehene tschechische Kulturgüter pfänden, wie unter anderem in Österreich. Die Nationalgalerie in Prag holte deswegen alle ins Ausland verliehenen Kunstwerke zurück nach Tschechien.Doch am Freitag hat das Schiedsgericht erneut entschieden. Das Gesundheitsministerium in Prag behauptet, dem Einspruch des tschechischen Staates sei dabei stattgegeben worden. Der Anwalt Tomáš Sokol vertritt den Staat und lässt seit Freitag den Spruch des Schiedsgerichtes analysieren:
„Der Beschluss geht im Grunde davon aus, dass im Fall von Diag Human bereits im Jahr 2002 ein Schiedsgerichtsurteil ergangen ist. Dieses sei damals zwar nur als Teilspruch bezeichnet worden, doch im jetzigen Befund werten die Richter es als endgültiges Urteil. Das bedeutet, dass danach über nichts mehr entschieden werden konnte.“
Oder mit anderen Worten: Der Schiedsspruch von 2008, der den tschechischen Staat zu Rekordzahlungen verdonnerte, soll demnach ungültig sein. Josef Šťáva hält indes die tschechischen Richter für voreingenommen. Am Montag kündigten seine Rechtsvertreter daher an, dass man sich an ausländische Zwangsvollstreckungsgerichte wenden wolle.