Kinsky verliert vor Gericht zwei neue Fälle

Tannenberg, Foto: CTK

Am Donnerstag hat der heute in Argentinien lebende Adelige Frantisek Oldrich Kinsky einen weiteren Rechtsstreit um nach dem Zweiten Weltkrieg konfisziertes Eigentum verloren. Über das neue Kapitel im Fall Kinsky hören Sie den folgenden Beitrag von Gerald Schubert:

Das Jagdschloss Tokan,  Foto: CTK
Noch vor wenigen Monaten herrschte um Frantisek Oldrich Kinsky helle Aufregung. Kinsky hatte damals vor einem Gericht in Usti nad Orlici Eigentumsansprüche auf einige Immobilien erhoben, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der sogenannten Benes-Dekrete konfisziert worden waren, und bekam Recht. Das pikante an dem Fall: Man sah es als erwiesen an, dass die Enteignung seinerzeit widerrechtlich erfolgt sei. Denn die betroffenen Besitztümer hätten nicht Kinskys Vater gehört, auf den die Benes-Dekrete angewendet wurden, sondern seinem minderjährigen Sohn, also eben dem kleinen Frantisek Oldrich. Und dieser wiederum hätte sie lange vor seiner Geburt, nämlich im Jahre 1904, von einem Großvater geerbt. Nach einem Gesetz der Österreichisch-ungarischen Monarchie.

Durch die Öffentlichkeit ging ein Aufschrei, denn insgesamt hat Kinsky 157 derartiger Besitzklagen in Tschechien eingereicht. Streitwert: Knapp vierzig Milliarden Kronen, das sind etwa 1,25 Milliarden Euro. Sogar die Regierungsspitzen und der Präsident waren damals zu einer Art Krisengipfel zusammengetreten, und einige dachten sogar laut darüber nach, wegen Kinsky die Verfassung zu ändern.

Seitdem Kinsky jedoch vor anderen Gerichten wieder Verfahren verliert, hat sich die Stimmung merklich beruhigt. Am Donnerstag scheiterte er abermals mit zwei Besitzklagen, diesmal im nordböhmischen Decin / Tetschen. Gegenstand des Streits: Das Jagdschloss Tokan und mehrere Immobilien am Tannenberg (Jedlova hora): Richterin Jana Havlova zu ihrer Urteilsbegründung:

Tannenberg,  Foto: CTK
"Ich bin zur Ansicht gelangt, dass dem Kläger das Eigentum, um das es in den Streitfällen ging, auf Basis einer rechtmäßig durchgeführten Konfiszierung aberkannt wurde. Vor allem habe ich dabei einen internationalen Vertrag zur Anwendung gebracht, und zwar die Pariser Reparationsvereinbarung, in Kombination mit den Enteignungsdekreten des Präsidenten der Republik."

Kinskys Anwalt hat zwar Berufung eingelegt, doch Marta Hrubesova, die Anwältin der Gemeinde Jiretin, gegen die sich eine der Klagen gewandt hatte, ist auch im Hinblick auf die nächste Instanz optimistisch:

"Ich glaube, dass auch das Berufungsgericht in unserem Sinn entscheiden wird, denn die Argumente und Beweise sind eindeutig."

Und das sieht übrigens nicht einmal Kinskys Anwalt Jaroslav Capek anders:

"Ich bin gar nicht froh darüber, dass ich mich wieder einer Fleißaufgabe in Form einer umfassenden Berufung unterziehen muss. Leider bleibt mir aber nichts anderes übrig. Ich werde verlieren, ja."

Von den erwähnten 157 Klagen übrigens hat Kinsky 46 allein beim Bezirksgericht Decin eingereicht. Gerichtskaution hat er für zwölf davon hinterlegt. In den anderen Fällen bat er wegen seiner angeblich schwierigen finanziellen Situation um Zahlungsbefreiung.