Unter Auflagen legal: Dashcams in Tschechien
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu Dashcams gefällt. In Tschechien ist die Rechtslage schon lange klar.
In Tschechien wiederum ist die Verwendung von Dashcams prinzipiell legal. Insgesamt wird aber nicht oft auf Videos von Bordkameras zurückgegriffen, wie der Jurist Jaroslav Nekuda erklärt:
„Wie oft die Ermittler auf so ein Material zurückgreifen, lässt sich schwer sagen. Die Regel ist es aber nicht. Außerdem muss man unterscheiden, ob die Aufnahme in einem strafrechtlichen Verfahren oder einem Zivilprozess ausgewertet wird.“
So wurden Aufzeichnungen von Dashcams in prominenten Fällen genutzt, beispielsweise bei einem tödlichen Unfall im Prager Stadtzentrum an Silvester oder einem tragischen Unglück bei Mladá Boleslav / Jungbunzlau vor knapp zwei Jahren. Im letztgenannten Fall bremste ein Autofahrer einen anderen Wagen aus und verursachte so einen folgenschweren Zusammenstoß weiterer Fahrzeuge, ein Kleinkind kam dabei ums Leben.Jaroslav Nekuda betont aber, dass auch in Tschechien die Verwendung von Dashcams ihre Grenzen hat. Es geht dabei um die Veröffentlichung der Aufnahmen in sozialen Netzwerken:
„Das Video darf natürlich nicht in die Grundrechte einer anderen Person eingreifen. Das heißt, eine Veröffentlichung der Aufnahme auf Facebook ohne die Zustimmung aller Beteiligten steht im Widerspruch zu geltendem Recht. Am Ende könnte das den Urheber des Videos selbst vor Gericht bringen.“
„Es hat vor allem aus versicherungstechnischen Gründen Sinn, sich solch eine Kamera zuzulegen. Denn nicht immer wollen Versicherungen für einen Schaden aufkommen und fordern ganz klare Beweise. Diese kann man mit einem Dashcam-Video auf jeden Fall liefern und hat die Chance auf eine günstige außergerichtliche Einigung.“