Oberster Gerichtshof: Mašínová bekommt von Kommunisten beschlagnahmtes Familiengut nicht zurück
Der Oberste Gerichtshof hat die Revision von Zdena Mašínová zurückgewiesen und ihr das Familiengut in Lošany bei Kolín (Mittelböhmen) nicht zurückgegeben. Die Kommunisten hatten einst das Eigentum der Familie Mašín beschlagnahmt. Die Familie bekam das ganze Gut nie zurück, weil Zdena Mašínovás Brüder Ctirad und Josef im Ausland lebten. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die vorherigen Gerichtsentscheidungen, denen zufolge Zdena Mašínová ohne die weiteren Erben die Rückgabe des Eigentums nicht beantragen kann. Mašínová will nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Darüber informierte der Tschechische Rundfunk am Sonntag.
Mašínovás Brüder Ctirad und Josef leiteten in den 1950er Jahren eine antikommunistische Widerstandsgruppe und kämpften sich nach Westberlin durch. Ctirad starb 2011, Josef lebt in den USA und will mit der tschechischen Justiz nichts zu tun haben. Er erklärte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, er halte es für absurd, dass er sich persönlich um die Rückgabe des Eigentums bemühen soll, das seiner Familie geraubt wurde. Es sei, so Josef Mašín, eine Schande, dass der Fall nicht einmal 25 Jahre nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes gelöst worden sei.