US-Raketenabwehrradar: Ein Jahr Kündigungsfrist und ein Jahr für Beseitigung

Im Vertrag über das geplante US-Raketenabwehrradar in Tschechien ist eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Jahr verankert. Für die Beseitigung der Anlage ist den Amerikanern dann noch ein weiteres Jahr vertraglich eingeräumt. Während dieser Zeit muss die Radaranlage außer Betrieb sein. Das teilte am Dienstag der Nachrichtenserver „Aktualne.cz“ mit. Außenminister Karel Schwarzenberg, der für die tschechische Seite die Verträge aushandelt, bestätigte diese Informationen gegenüber der Presseagentur CTK. Die Verträge sind jedoch bis zu ihrer endgültigen Aushandlung noch geheim.