Senat: EU-Reformvertrag steht nicht im Widerspruch zur Verfassung

Der EU-Reformvertrag von Lissabon beinhaltet laut der Verfassungskommission des Senates keine offenen Widersprüche zur tschechischen Verfassung. In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht stellt die Kommission fest, dass es zwar möglicherweise empfindliche Stellen zwischen beiden Dokumenten gebe, spricht sich aber nicht dafür aus, den Vertrag von Lissabon dem Verfassungsgericht zur weiteren Untersuchung vorzulegen, wie dies die regierenden Bürgerdemokraten gefordert hatten. Stattdessen wird in dem Bericht indirekt eine Neubewertung des Verhältnisses von tschechischem und europäischem Recht gefordert. Der Vertrag von Lissabon soll die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen.