Junge Kommunisten wollen Kassationsbeschwerde gegen das Verbot ihrer Organisation
Die tschechischen jungen Kommunisten werden eine Kassationsbeschwerde gegen das Prager Stadtgericht einreichen. Dies sagte am Sonntag ihr Vorsitzender Milan Krajča gegenüber Journalisten. Das Stadtgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass das Innenministerium beim Verbot des Verbandes junger Kommunisten im Jahr 2006 im Einklang mit den Gesetzen handelte. Laut dem Innenministerium verstößt das Programm des Jugendverbandes gegen Verfassung und Menschenrechte, weil es die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln fordert.
Laut Krajča haben sich mittlerweile Bürger und Politiker aus dem In- und Ausland gegen das Verbot des Jugendverbandes gewandt. Mehrere tausend Menschen hätten eine Petition für den Erhalt der Organisation unterschrieben.