Verfassungsgericht urteilt über Institut zur Erforschung der totalitären Regime

Das neu errichtete Institut zur Erforschung der totalitären Regime darf seine Forschung auf dem Gebiet der tschechischen Geschichte in der Zeit der kommunistischen Herrschaft und der nationalsozialistischen Okkupation fortsetzen. Das Verfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Antrag sozialdemokratischer Abgeordneter ab, das Gesetz zur Errichtung des Instituts zu aufzuheben. Nach Auffassung des Gerichtes mit Sitz in Brünn / Brno verstößt das Gesetz nicht gegen die Verfassung. Das kommunistische Regime habe durch Propaganda und Zensur absichtlich ein falsches Bild von sich präsentiert. Daher müsse die Geschichte gründlich und objektiv erforscht werden, sagte Gerichtssprecher Stanislav Balík. Außerdem verwies er darauf, dass das kommunistische Regime vom heutigen Parlament als verbrecherisch bezeichnet wurde.

Autor: Pavel Polák