Verfassungsgericht beschränkt Kompetenzen der Gewerkschaften
Das tschechische Verfassungsgericht hat am Mittwoch durch ein Urteil die Kontrollkompetenzen der Gewerkschaften wie auch die Vorteile der größten Gewerkschaftsorganisationen eingeschränkt. Gleichzeitig werden die Betriebsräte gestärkt. Das Verfassungsgericht hat damit teilweise dem Antrag einer Gruppe von konservativen Abgeordneten und Senatoren entsprochen. Die Änderungen im Arbeitsgesetzbuch werden in etwa zwei Wochen in Kraft treten. Arbeitsminister Petr Nečas zeigte sich zufrieden mit dem Befund, wie auch der bürgerdemokratische Abgeordnete Marek Benda (ODS), der vor dem Gericht als Kritiker der bisher gültigen Regelung auftrat. Die Bemühungen der Gewerkschaften, für sich dieselbe Position wie in der Zeit des Kommunismus zu behalten, sei nicht kompatibel mit dem demokratischen Rechtsstaat, sagte Benda gegenüber der Nachrichtenagentur ČTK.