Burg Kokorin soll an Erben des früheren Eigentümers fallen

Die mittelalterliche Burg Kokorin, die sich seit den kommunistischen Enteignungen in Staatsbesitz befindet und in die Liste der Nationalen Kulturdenkmäler eingetragen ist, soll an die Erben des letzten Eigentümers zurückgegeben werden. Das hat am Mittwoch das Bezirksgericht in Melnik entschieden. Das Nationale Denkmalamt, das gegen eine Rückgabe der Burg ist, hat noch die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Erst im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht ein Gesetz aufgehoben, das eine Restituierung von Nationalen Kulturdenkmälern verbot.