Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz über registrierte Partnerschaft von Homosexuellen
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag ein Gesetz über registrierte Partnerschaften von Homosexuellen verabschiedet. Es war bereits der fünfte Anlauf, um ein derartiges Gesetz zu beschließen, ähnliche Vorschläge waren in der Vergangenheit immer wieder gescheitert. Gleichgeschlechtliche Partner, die ihre Lebensgemeinschaft registrieren lassen, sollen laut dem Entwurf unter anderem das Recht haben, Erbschaften unter denselben Bedingungen abzuwickeln wie Ehepaare. Außerdem ist eine Unterhaltspflicht für die Partner vorgesehen. Die Vorlage muss noch den Senat passieren, wo die oppositionellen Bürgerdemokraten die Mehrheit haben. Diese haben im Abgeordnetenhaus großteils gegen das Gesetz gestimmt. Eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle gibt es in 11 europäischen Ländern, Tschechien wäre der erste postkommunistische Staat, in dem es ein entsprechendes Gesetz gibt.