Wettbewerbsverzerrung: Strafe gegen Bestattungsunternehmen

Eine Strafe von 900.000 Kronen, umgerechnet 30.000 Euro, hat das tschechische Amt für Wettbewerbsschutz gegen die Verwaltungsgesellschaft der Trauerhalle in der mährischen Kleinstadt Prostejov verhängt. Die Gesellschaft, die auch selbst Bestattungen durchführt, hatte einem örtlichen Bestattungsunternehmer über mehrere Monate verweigert, in dem Saal Trauerfeiern abzuhalten. Die Gesellschaft habe damit ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und Konkurrenten ungleich behandelt, sagte am Donnerstag der Leiter des Amtes für Wettbewerbsschutz Martin Pecina. Die Stadt Prostejov, die Haupteigentümer der Gesellschaft ist, wollte sich zu dem Urteil nicht äußern.