Tschechisches Gericht fällt Grundsatzentscheidung über Enteignungen

Nachkriegsvertriebene aus der Tschechoslowakei können in Tschechien gegen ihre damalige entschädigungslose Enteignung nicht nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, sondern einzig nach dem tschechischen Sondergesetz über Rückgabe vorgehen. Das entschied das Verfassungsgericht in Brünn / Brno am Donnerstag. In der Vergangenheit hatten Vertriebene wiederholt auf zivilrechtlichem Weg gegen ihre Enteignung geklagt und dabei in Einzelfällen Recht erhalten. Dem schob das Gericht nun einen Riegel vor. Im so genannten Restitutionsgesetz seien die Fristen sowie der Kreis der Personen genau definiert, die sich berechtigte Hoffnung auf die Rückgabe von Eigentum machen könnten, das vor der kommunistischen Machtergreifung in Prag am 25. Februar 1948 verstaatlicht worden ist, sagte ein Justizsprecher. Dieses Gesetz dürfe nicht mit Hilfe des bürgerlichen Gesetzbuches umgangen werden. Ein Anwalt des in Argentinien lebenden Adligen Frantisek Oldrich Kinsky, der zurzeit in Tschechien auf Rückgabe von Eigentum klagt, kritisierte die Entscheidung. Nun bleibe wohl nur der Gang vor europäische Gerichte, sagte er der Prager Nachrichtenagentur CTK.

Autor: Lothar Martin