Kämpfer für den tschechoslowakischen Staat erhalten Zusatzrenten

Menschen, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg für die Entstehung respektive den Erhalt des tschechoslowakischen Staates gekämpft haben, sollen künftig Zuzahlungen zu ihrer Rente erhalten. Das sieht ein Gesetz vor, das am Freitag ebenfalls vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Die Zahlungen betragen 50 Kronen, das sind etwa 1,7 Euro für jeden Monat, den die Empfänger im Kampf für die Republik gestanden haben. Witwen und Witwer erhalten die Hälfte, etwaige Waisen zwei Drittel dieser Summe. Als Untergrenze wurde ein Betrag von 200 Kronen, also knapp 7 Euro monatlich festgesetzt.