Opfer der Okkupation von 1968 werden entschädigt

Die Opfer der Okkupation der Tschechoslowakei von 1968 oder Hinterbliebene können bald den Antrag um eine einmalige finanzielle Entschädigung in Höhe von 30.000 bis 150.000 Kronen (ca. 1.000-5.000 Euro) stellen. Das entsprechende Gesetz, das von der oppositionellen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) ausgearbeitet wurde, wurde von Präsident Václav Klaus unterzeichnet. Den Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro haben Kinder, Ehemänner, Frauen oder Eltern von Menschen, die von den Okkupanten getötet wurden.