Eigentumsrückerstattung für tschechische Kirchen: Regierungsverhandlungen neuerlich unterbrochen

Das tschechische Kabinett hat am Mittwoch erneut die Entscheidung über die Form der Eigentumsrückerstattung an die hiesigen Kirchen aufgeschoben. Die Kirchen warten seit dem Fall des kommunistischen Regimes im Jahr 1989 auf die gesetzliche Regelung immer noch ungeklärter Vermögensfragen. Der Vorschlag des Kulturministeriums sieht Gesetzesentwürfe für jeweils konkrete Objekte vor, die zurückerstattet werden sollen. Die katholische Kirche hingegen bevorzugt ein allgemeineres Restitutionsgesetz. Das Kabinett konnte sich in dieser Sache nun abermals nicht auf einen gemeinsamen Regierungsvorschlag einigen, die Verhandlungen wurden, wie bereits zweimal zuvor, ohne Ergebnis unterbrochen.