Abgeordnetenhaus beschließt ermäßigten Mehrwertsteuersatz für ausgewählte Bereiche

Hotel- und Beherbergungsdienstleistungen werden auch im kommenden Jahr weiterhin dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz von fünf Prozent unterliegen. Dies entschied das Abgeordnetenhaus am Mittwoch bei seinen Beratungen über eine Neuordnung der Mehrwertsteuer. Daneben dürfen sich die Tschechen auf preisgünstigeren Eintritt für Museen, Denkmäler, Zoos und Botanische Gärten sowie einige Sportveranstaltungen freuen. Billiger werden auch die Unterbringung in Studentenwohnheimen sowie Bauarbeiten für den sozialen Wohnungsbau. Für alle diese Bereiche, die derzeit noch mit 19 Prozent versteuert werden, soll in Zukunft ebenfalls der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent gelten. Senat und Präsident müssen dem Gesetz noch zustimmen.