Analytiker bestätigen: Sonderabgaben von ČEZ decken in Tschechien Großteil der Kosten der Energiekrise

AKW Temelín

Entsprechend der in Tschechien unlängst beschlossenen Windfall Tax sowie der Abschöpfung der Strommarkterlöse wird das halbstaatliche Energieunternehmen ČEZ in diesem Jahr mehr als 100 Milliarden Kronen (4,2 Milliarden Euro) an den Staat abführen.

Diese Summe deckt den Großteil der Kosten zur Lösung der Energiekrise in Tschechien ab. Darin ist sich eine Reihe von Analytikern einig, die von der Presseagentur ČTK um Stellungnahme gebeten wurden. Radim Dohnal vom Portal Capitalinked etwa meint, dass Tschechien und andere europäische Staaten deswegen die Grenze für die staatliche Abschöpfung der Energieeinnahmen langsam anheben könnten: „Die Strom- und Gaspreise an den Börsen sind schon stark korrigiert worden. Je länger die vielen Preisdeckel noch gelten, desto mehr festigt sich auf dem Kontinent der Mangelzustand an Energie und desto geringer ist die Bereitschaft, eine Lösung zu finden.“

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Nach Abzug der Abgaben erwartet ČEZ für dieses Jahr einen Reingewinn in Höhe von 30 bis 40 Milliarden Kronen (1,3 bis 1,7 Milliarden Euro). Den größten Anteil an dem Unternehmen hält mit 70 Prozent der tschechische Staat, der Rest ist in Händen von Privataktionären. Die Rekordabgaben von 100 Milliarden Kronen haben nach Ansicht von Tomáš Cverna von XTB allerdings keinen großen Einfluss auf die Aktienkurse von ČEZ. Seit Jahresbeginn habe ihr Wert vielmehr um 16 Prozent zugelegt. „Der Zuwachs begründet sich damit, dass die Investoren auf eine Verstaatlichung von ČEZ setzen und einen Rückkauf der Aktien erwarten“, erläutert Cverna. Der Analytiker merkt aber an, dass auch noch andere Varianten der zukünftigen Firmenorganisation im Spiel seien.

Petr Fiala | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Denn Premier Petr Fiala (Bürgerdemokraten) hat unlängst geäußert, dass die Regierung eine Umstrukturierung von ČEZ erwäge. Eine Möglichkeit wäre die Aufteilung des Unternehmens. Der Legislativrat der Regierung hat aber in der vergangenen Woche dem Kabinett davon abgeraten, die dementsprechende Passage in die Novelle des Gesetzes zur Umgestaltung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften aufzunehmen.