Schröder-Wort gegen Entschädigungsklagen gilt auch für Tschechien

Die Ablehnung des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu Entschädigungsklagen Vertriebener gilt außer für Polen auch für Tschechien. Ein Schröder-Sprecher sagte am Freitag: "Für die Bundesregierung besteht kein Unterschied zwischen beiden Ländern". In seiner Rede zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes hatte der Kanzler Forderungen nach Entschädigung deutscher Alt-Eigentümer aus dem Gebiet des heutigen Polens abgelehnt und erklärt, Berlin werde diese Position auch vor internationalen Gerichten vertreten.