Rundfunk: Gericht in Straßburg bestätigt tschechischen Staat als Eigner von Schloss Opočno
Schloss Opočno in Ostböhmen bleibt in den Händen des tschechischen Staates. Dies wurde jetzt – nach Informationen der Inlandsendungen des Tschechischen Rundfunks – auch durch ein europäisches Gericht bekräftigt. Demnach habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Klage der Familie Colloredo-Mansfeld zurückgewiesen und so das Urteil des Verfassungsgerichts in Brno / Brünn aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Der Tschechische Rundfunk verweist in seinem Bericht auf Informationen des Justizministeriums.
Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat im Mai 2020 eine Beschwerde von Kristina Colleredo-Mansfeld, deren Familie das Schloss bis 1942 besessen hatte, abgelehnt. Zuvor hatte das Kreisgericht in Hradec Králové / Königgrätz entschieden, dass der tschechische Staat das Schloss nicht an die in Österreich lebende Familie Colloredo-Mansfeld zurückgeben muss. Die Restitutionsstreitigkeiten dauern bereits über 25 Jahre an. Schloss Opočno wurde 1942 zunächst von den Nationalsozialisten konfisziert, 1945 fiel es durch die Beneš-Dekrete an den tschechoslowakischen Staat.