Generalanwalt des EU-Gerichtshofs: Tschechien und Polen verstoßen gegen EU-Wahlrecht
Tschechien und Polen verstoßen gegen das EU-Wahlrecht, indem EU-Bürgern aus anderen Mitgliedsstaaten nicht erlaubt ist, einer inländischen politischen Partei beizutreten. Zu diesem Schluss ist der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs in Luxemburg gekommen.
Die Europäische Kommission hat Tschechien und Polen 2021 vor dem Gerichtshof verklagt. Ihr zufolge können Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Tschechien oder Polen aufgrund dieser Beschränkung ihr passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament nicht unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige der beiden genannten Staaten ausüben.
Tschechien und Polen sind die einzigen beiden Mitgliedstaaten, die an einer solchen Beschränkung festhalten. Die Kommission leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien im Jahr 2012 und gegen Polen im Jahr 2013 ein. Beide Länder erklärten damals, ihre Vorschriften stünden im Einklang mit dem europäischen Recht.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Die Richter werden nun die Verhandlung der Rechtssache eröffnen und später ein Urteil fällen.