Kreisgericht Brünn spricht beschuldigten Ukrainer im Todesfall eines Rom frei

Das Kreisgericht Brno / Brünn hat am Freitag einen Freispruch beschlossen in dem Fall von 2023, als bei einer Schlägerei an der Brünner Talsperre ein Rom zu Tode kam. Der angeklagte Ukrainer hat dem Urteil zufolge keine Straftat begangen, vielmehr habe es sich um Selbstverteidigung gehandelt.

Der Fall hatte vergangenes Jahr für Spannungen zwischen Roma und Ukrainern in Tschechien gesorgt. Dem 37-jährigen Beschuldigten hatte in der ursprünglichen Anklage wegen Mordes eine Haftstrafe von bis zu 18 Jahren gedroht. Am Freitagmorgen hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf noch von Mord auf Tötung herabgesetzt und fünf Jahre Gefängnis gefordert. Der Angeklagte streitet die Schuld ab. Das Urteil des Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft behält sich eine Frist für eine mögliche Berufung vor.