Gerichtsurteil: Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ zu Unrecht in Extremismusbericht geführt
Die Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) ist zu Unrecht vom tschechischen Innenministerium in den Extremismusbericht für die zweite Jahreshälfte 2020 aufgenommen worden. Dies hat das Prager Stadtgericht in einem Berufungsverfahren entschieden.
Dem Urteil nach wurden im Zeitraum, auf den sich der Bericht bezog, vonseiten der SPD keine fremdenfeindlichen, extremistischen oder zu Hass aufrufenden Äußerungen verlautbart. Die Partei ist derzeit in die Verhandlungen über eine künftige Regierungskoalition eingebunden. Sie hat bei den Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus rund 7,8 Prozent der Stimmen geholt.