Verfassungsgericht lehnt Klage auf Abschaffung der Fünfprozenthürde in Tschechien ab
Das tschechische Verfassungsgericht (ÚS) hat eine Klage der politischen Bewegung Švýcarská demokracie (Schweizer Demokratie) abgelehnt, in der die Abschaffung der Fünfprozenthürde bei den Abgeordnetenhauswahlen hierzulande gefordert worden war. Zur Begründung hieß es, dass der Kläger bei seinem Vorhaben nicht alle Rechtsschutzmittel ausgeschöpft habe. Konkret hätte sich die Bewegung zunächst an das Oberste Verwaltungsgericht wenden müssen.
Švýcarská demokracie hatte bei der Wahl im Oktober vergangenen Jahres 0,21 Prozent der Stimmen bekommen. Dass es damit weit von der Fünfprozenthürde entfernt blieb, wurde ebenfalls als Grund für das ablehnende Urteil angeführt. Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit schon mehrfach für den Erhalt der Fünfprozentklausel in Tschechien entschieden.