Verfassungsgericht ebnet Weg für ungehinderte Wahlen in Tschechien: Beschwerde von Volt abgelehnt
Die Zweifel sind ausgeräumt: Am Mittwoch hat das tschechische Verfassungsgericht über eine Beschwerde der Partei Volt Česko entschieden, die die Kandidaturen von sogenannten unechten Bündnissen bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus betrifft. Laut dem Urteil verstoßen solche Zusammenschlüsse nicht gegen Verfassung und Gesetze hierzulande.
Es war eine schnelle Entscheidungsfindung, die beim Verfassungsgericht so nicht üblich ist. Erst vergangene Woche hatte sich die Partei Volt Česko an das höchste Justizorgan gewandt, nachdem Kreisgerichte entsprechende vorherige Klagen abgewiesen hatten. Es ging darum, ob es rechtens ist, wenn eine Partei ihre Kandidatenlisten für die Bewerber anderer Parteien öffnet, aber dies nicht offiziell als Bündnis meldet. Denn für solche „unechten Bündnisse“ gilt nur die Fünfprozenthürde für den Einzug ins tschechische Abgeordnetenhaus. Richtige Wahlbündnisse müssen hingegen höhere Sperrklauseln meistern. Für zwei verbündete Parteien gelten acht Prozent, und wenn sich mehr politische Kräfte zusammentun, steigt das Quorum sogar auf elf Prozent. Dies gilt etwa für den Zusammenschluss Spolu der aktuellen Regierungsparteien ODS (Bürgerdemokraten), Top 09 und KDU-ČSL (Christdemokraten).
Am Mittwoch gab das Verfassungsgericht bekannt, dass es die Beschwerde von Volt abweist. Der Vorsitzende des Gerichts, Josef Baxa, erläuterte:
„Dass mit anerkannten und nicht-anerkannten Bündnissen unterschiedlich verfahren wird, entspringt ihrer unterschiedlichen rechtlichen Stellung und widerspricht nicht der Verfassung. Die Wahl zwischen beiden Formen der Zusammenarbeit ist eine freie Entscheidung der Parteien.“
Volt hatte vor allem auf zwei solcher unechten Wahlbündnisse hingewiesen. Zum einen hat „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) ihre Kandidatenlisten auch für die Vertreter von drei kleineren Rechtaußenparteien geöffnet. Zum anderen haben sich auf der Liste Stačilo! gleich fünf politische Subjekte vereint, darunter Kommunisten und Sozialdemokraten. Bei beiden Zusammenschlüssen gab es ein Aufatmen nach dem Verfassungsgerichtsentscheid. Denn die Wahl zum Abgeordnetenhaus findet schon am Freitag und Samstag kommender Woche statt. Und ein etwaiges Verbot der Kandidatenlisten wäre in seinen Folgen nicht auszurechnen gewesen.
Das Verfassungsgericht argumentierte im Übrigen auch damit, dass schon früher „unechte Koalitionen“ zu unterschiedlichen Wahlen hierzulande zugelassen wurden...
„Wir haben diese Wahlen nicht unbeachtet lassen können und genauso wenig, dass nach und nach eine Rechtspraxis entstanden ist. Die Unterstützung anderer politischer Subjekte oder der Mitglieder anderer Parteien beziehungsweise parteiloser Bewerber durch die Aufnahme auf die Kandidatenlisten ist ein sich wiederholendes Phänomen. Es handelt sich um eine gängige politische und rechtliche Praxis“, sagte Baxa.
Der Vorsitzende ging zudem noch genauer darauf ein, dass echte und unechte Wahlbündnisse nach Ansicht der Verfassungsrichter auch tatsächlich rechtlich unterschiedlich gestellt sind:
„Jede dieser beiden Varianten hat spezifische Vorteile und Nachteile. Diese Vor- und Nachteile zu beurteilen, gehört zu den politischen Abwägungen, die die beteiligten Subjekte zu treffen haben.“
Ein echtes Wahlbündnis ermöglicht etwa, dass die einzelnen Parteien dann eigene Fraktionen im tschechischen Abgeordnetenhaus bilden können. Die gewählten Repräsentanten eines unechten Bündnisses können hingegen nur gemeinsam den Fraktionsstatus erlangen. Und auch die Kostenerstattung durch den Staat funktioniert nach einem vergleichbaren Prinzip.
Für den anstehenden Urnengang sind die Dinge also geregelt. Eine gewisse Unsicherheit besteht darin, ob nach der Abgeordnetenhauswahl die Ergebnisse vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden könnten. Allerdings meinte der Kommentator des Tschechischen Rundfunks, Petr Hartman, dass am Ende kaum ein anderes Urteil als das des Verfassungsgerichts herauskommen dürfte. Jedoch sei das Problem an sich damit nicht aus der Welt, so Hartman. Deswegen ergänzte er:
„Es wäre sinnvoll, wenn die Politiker nach der Wahl beginnen darüber nachzudenken, ob nicht genau definiert werden sollte, was ein Wahlbündnis ist. Oder sie könnten den einfacheren Weg gehen, dass es nur noch eine einzige Sperrklausel gibt, nämlich die Fünfprozenthürde – ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine allein kandidierende Partei handelt oder ein Wahlbündnis.“
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