Beichtgeheimnis als Problem: Tschechien darf Staatsvertrag mit Vatikan nicht ratifizieren
Tschechien darf seinen Staatsvertrag mit dem Vatikan nicht ratifizieren. Laut einem Beschluss des hiesigen Verfassungsgerichts widerspricht er in Teilen der Verfassungsordnung.
Tschechien bleibt eines der letzten EU-Länder, deren Beziehung zum Vatikan noch nicht durch einen Staatsvertrag geregelt ist. Zwar haben im Oktober 2024 der damalige tschechische Premier, Petr Fiala (Bürgerdemokraten), und der Kardinalsstaatssekretär des Vatikans, Pietro Parolin, den Vertrag unterschrieben. Dieser wird jedoch erst nach der Ratifizierung durch das Parlament und das Staatsoberhaupt verbindlich. Vergange Woche hat das Verfassungsgericht in Brno / Brünn das weitere Vorgehen jedoch gestoppt. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Josef Baxa, erläutert die Auswirkungen der Entscheidung:
„Unser Beschluss verhindert den Abschluss des Ratifizierungsprozesses. Will die Tschechische Republik die Beziehungen zum Heiligen Stuhl oder einzelne Rechtsfragen regeln, muss sie die Verhandlungen wieder aufnehmen.“
Staatspräsident Petr Pavel äußerte bereits 2025 Zweifel an dem bilateralen Vertrag. Der Antrag auf Überprüfung wurde beim Verfassungsgericht letztlich von einer Gruppe von 17 Senatoren eingereicht. Geleitet wird sie von Václav Láska (Sen 21):
„Wir haben dem Gericht acht Fragen zu einzelnen Artikeln des Vertrags gestellt und uns erkundigt, ob diese möglicherweise im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung stünden. Das Gericht gab unserem Antrag in zwei Punkten statt.“
Problematisch sind demnach die Passagen über das Beichtgeheimnis, das für Katholiken laut Vertrag uneingeschränkt gelten soll, sowie über einen beschränkten Zugang zu den Kirchenarchiven. Diese Artikel würden im Widerspruch zur Neutralität des Staates und dem Verbot von Diskriminierung stehen, stellte das Gericht fest. Einfach ausgedrückt: Durch den Vertrage würde die katholische Kirche in Tschechien gegenüber anderen Kirchen bevorteilt werden.
Der Vertrag wurde vom tschechischen Außenministerium unter der damaligen Leitung von Jan Lipavský ausgehandelt, der früher bei den Piraten war und heute Abgeordneter der Bürgerdemokraten (ODS) ist. Der ODS-Fraktionsvorsitzende Marek Benda zeigte sich enttäuscht über das Urteil:
„Ich hatte das schon befürchtet und finde es bedauerlich. Diese Entscheidung beruht auf einer übermäßig positivistischen Auslegung der tschechischen Verfassung. Hätten die Richter die Präambel gelesen, hätten sie meiner Meinung nach der Ratifizierung des Vertrags völlig bedenkenlos zustimmen können.“
Der scheidende Prager Erzbischof Jan Graubner ist mit der Ansicht über die Bevorzugung der katholischen Kirche nicht einverstanden:
„Die Stellungnahme des Verfassungsgerichts hat mich sehr überrascht. Ich stimme ihr zwar nicht zu, respektiere sie aber, weil es das Verfassungsgericht ist.“
Laut dem Gericht würde die katholische Kirche einen unfairen Vorteil erlangen, denn der Vertrag würde ihr Ausnahmen vom Gesetz einräumen, die anderen Kirchen nicht zustünden. Ondřej Preuss, Verfassungsrechtler an der Prager Karlsuniversität, erläutert dies am Beispiel des Beichtgeheimnisses:
„Gesteht jemand während der Beichte etwa, eine Straftat zu planen, ist der Priester heute verpflichtet, dies zu melden. Die Auslegung dieses Vertrags wäre jedoch so, dass in dieser Situation keine solche Verpflichtung entstünde. In Verbindung mit der Tatsache, dass die Tschechische Republik nicht an eine bestimmte Ideologie gebunden sein darf, wird dies als diskriminierend gegenüber anderen Kirchen verstanden, deren Vertreter dieses Argument nicht vorbringen könnten.“
Für Neuverhandlungen mit dem Heiligen Stuhl gebe es in absehbarer Zeit keine Kapazitäten, wendet Tatiana Malá (Partei Ano) ein, die Menschenrechtsbeauftragte der Regierung. Außenminister Petr Macinka (Motoristé sobě) möchte das Thema in einer der nächsten Sitzungen des Koalitionsrates ansprechen.
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