Verfassungsstreit in Tschechien: Präsident verklagt Regierung nach Ausschluss aus Nato-Delegation
Tschechiens Staatspräsident Petr Pavel zieht gegen die Regierung vor das Verfassungsgericht. Hintergrund ist der Beschluss des Kabinetts, das Staatsoberhaupt von der tschechischen Delegation für den Nato-Gipfel im Juli in Ankara auszuschließen. Pavel bezeichnete diesen Schritt am Dienstag als „beispiellos, äußerst unglücklich“ und als verfassungswidrige Einschränkung seiner Befugnisse.
Mit einer Kompetenzklage will der Präsident nun gerichtlich klären lassen, wer über die Teilnahme des Staatsoberhauptes an internationalen Spitzentreffen entscheidet. Zudem fordert er das Gericht auf, der Regierung die Behinderung seiner Amtsführung zu untersagen. Dies gab die Präsidialkanzlei am Dienstag bekannt.
Zwischen dem Staatsoberhaupt und der neuen Regierung schwelt seit Jahresbeginn ein Machtkampf. Während Pavel auf seiner Teilnahme am Nato-Gipfel besteht, lehnt die Regierung diese ab. Das Kabinett beschloss am Montag endgültig, Premier Andrej Babiš, Verteidigungsminister Jaromír Zůna (parteilos) und Außenminister Petr Macinka (Motoristé sobě) werden Tschechien in Ankara vertreten.